Hinweisgeberschutzgesetz

Angaben zum Hinweisgeberschutzgesetz

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln, der Prinzipen unserer Verhaltensgrundsätze sowie des Code of Conduct für Geschäftspartner hat in der AZF-Gruppe eine hohe Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Zulieferer zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb betreiben wir ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem.

Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber*innen, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken. Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern, keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber*innen zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgeber*innen und allen Personen, die zu Untersuchungen in der AZF-Gruppe beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.

 

Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis ?

Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten oder Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner in unserer Lieferkette zu melden, die eine schnelle Überprüfung und - falls notwendig - Reaktion unseres Unternehmens erfordern.

Sie haben die Möglichkeit, auf unterschiedliche Weise mit unserer Meldestelle in Kontakt zu treten. Alle Anfragen werden vertraulich und anonym behandelt.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrem gemeldeten Verstoß an:

Postalisch:
Audi Zentrum Flensburg Vertriebs GmbH  I  Autozentrum Nord GmbH
PERSÖHNLICH AN DIE Hinweisgeber-Meldestelle
z. Hd. B. Dux / H. Mundt
Liebigstraße 8
24941 Flensburg

Alternativ:
Niklas Reinecker, Causa Concilio
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter
Marie-Curie-Ring 1, 24941 Flensburg
Tel.: 0461-141090
reinecker@cc-recht.de

Persönlich:
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit unserer Meldestelle. Kontaktieren Sie die Meldestelle bitte über 0461-90205-321

Des Weiteren besteht die Möglichkeit, der Meldestelle einen anonymen, schriftlichen Hinweis in unseren Postkasten zu werfen. Dieser ist zugänglich zu unseren Öffnungszeiten und befindet sich bei der NORA-Abteilung, Liebigstr. 8.

Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass das Hinweisgebersystem bedauerlicherweise keine Kundenanliegen annehmen, bearbeiten und insbesondere nicht weiterleiten kann.